§ 2 Zweck des Vereins
"Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er dient der Pflege und Ausübung aller Sportarten, der Abhaltung von Sportveranstaltungen, sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit seiner Mitglieder,
insbesondere der Jugend durch die Pflege der Leibesübung."